Abgrenzung zu Menschenhandel
Da die Begriffe Prostitution und Menschenhandel häufig vermischt oder gar gleichgesetzt werden, halten wir es für wichtig, eine klare Abgrenzung von Prostitution zum Menschenhandel vorzunehmen um Missverständnisse, die auch die gesellschaftliche Wahrnehmung von Sexarbeit prägen, aus dem Weg zu räumen.
Seit der Verabschiedung des Zusatzprotokolls im Rahmen des UN-Abkommens gegen die grenzüberschreitende, organisierte Kriminalität im Jahr 2000 (Palermo-Protokoll), wird der Ausdruck
"Menschenhandel" als
Aktivität „der Anwerbung und des Transports von Personen zum Zweck der Ausbeutung und unter Täuschung, Androhung bzw. Anwendung von Gewalt oder Ausnutzung von Hilflosigkeit“ definiert.
Bei
Menschenhandel
handelt es sich daher um einen
Straftatbestand, der nicht nur dem Zweck der sexuellen Ausbeutung dient.
Er umfasst ebenso „sklavereiähnliche Praktiken oder Zwangsarbeit“ und sonstige grenzüberschreitende, ausbeuterische bzw. missbräuchliche Arbeitsverhältnisse und nicht nur Verschleppung zum Zwecke der erzwungenen Prostitution.
Im Falle der
sexuellen Ausbeutung
spricht man bei über
99% von
weiblichen Betroffenen aus armen Herkunftsregionen, die den sexuellen Bedürfnissen männlicher Prostitutionskunden in den Wohlstandsgesellschaften zur Verfügung stehen sollen. Daher wird in diesem Zusammenhang auch häufig von Frauenhandel gesprochen.
Arbeitsmigration, wie sie auch im Prostitutionsgewerbe vorkommt, wird ebenso oft mit Menschenhandel bzw. Frauenhandel gleichgesetzt. Dies ist aber irreführend, da ein
Großteil der Frauen häufig bewusst aus wirtschaftlich schlechter gestellten Ländern der EU in wohlhabendere Länder - wie beispielsweise Österreich -
emigriert, da hier Aussichten auf bessere Arbeitsbedingungen und höhere Einnahmen für sie bestehen.
Arbeitsmigrant/innen in der Sexarbeit als Opfer zu pauschalisieren ist somit falsch.
Definitiv ist nicht zu verleugnen, dass es in der Prostitution Menschen gibt, die durch die Schaffung von Abhängigkeitsverhältnissen in ausbeuterische Arbeitsverhältnisse gezwungen werden. Hier stellt aber nicht die sexuelle Dienstleistung per se das Problem dar, sondern die Umstände, unter denen sie geleistet wird, sowie die Gründe, die Sexarbeitende in solche Zwangslagen bringen können.
Durch die Vermischung der Begrifflichkeiten wird für Menschen, denen die Thematik nicht geläufig ist, unweigerlich ein sehr defizitäres Bild von Sexarbeit geschaffen. Folglich wird Sexarbeitenden eine unmündige, unfreiwillige Tätigkeit in der Branche zugeschrieben und sie werden zu Opfern ihrer Arbeits- und Lebensumstände erklärt, was wiederum eine Stigmatisierung und damit tatsächlich negative Folgen für Lebens- und Arbeitsumstände begünstigt.
Um dem entgegenzuwirken, ist es ein enorm wichtiger Schritt, eine
klare Trennung zwischen Sexarbeit und Menschenhandel
vorzunehmen und dieser konsequent zu folgen:
Frauenhandel ist eine Verletzung der Menschenrechte und soll auch bekämpft werden. Sexarbeit hingegen ist Arbeit, die als solche anerkannt und respektiert werden sollte.