Liste der Bundes- und Landesgesetze zu sexuellen Dienstleistungen
Die rechtliche Regelung der Sexarbeit in Österreich fällt bezüglich einiger zentraler Aspekte in die Kompetenz des Bundes, andere Aspekte sind bundesländerspezifisch. Bundesgesetzlich geregelt sind die allgemeinen steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen. Sexarbeiter*innen gelten in Österreich als "Neue Selbstständige".
Bundesländerübergreifend gilt die Verplichtung zu einer Gesundenuntersuchung, die in einem 6-wöchigen Intervall stattfindet.
In den jeweiligen Landesgesetzen wird vor allem geregelt, wer, wann und wo sexuelle Dienstleistungen anbieten darf, welche Altersgrenzen es gibt und welche Arbeitsorte zulässig sind. Desweiteren enthalten die Gesetze bundesländerspezifische Regelungen für Bordellbetriebe.
Die Regulierung von Sexarbeit in Österreich ist daher als komplex und inhomogen zu bezeichnen.
Bundesgesetz
Landesgesetze