In Anlehnung an den anglo-amerikanisch geprägten Begriff „sexworker“ entstanden im deutschsprachigen Raum zunehmend Begriffe wie „sexuelle
Dienstleistung“
oder „Sexarbeit“, die das Anbieten und Ausüben einer erotischen und/oder sexuellen Dienstleistung beschreiben.
Unabhängig davon, ob die Bezeichnung Prostitution oder Sexarbeit verwendet wird, handelt es sich dabei um eine unter mindestens zwei erwachsenen Menschen einvernehmliche, verabredete sexuelle Dienstleistung gegen Bezahlung.
Bei den in der Sexarbeit tätigen Menschen handelt es sich nicht nur um Frauen, auch wenn diese in der überwiegenden Mehrheit sind.
Bei einer sexuellen Dienstleistung handelt es sich immer um eine freiwillige Erwerbsarbeit, die sich sprachlich klar von Formen der sexuellen Ausbeutung, wie Zwangsprostitution oder Menschenhandel abgrenzt.
Als Sexarbeiter/in bestimmt man die Art der angebotenen Sexdienstleistung selbst. Um Sexdienstleistungen anbieten zu dürfen, muss man sich bei der gewerblichen Sozialversicherung
sowie beim Finanzamt
melden und arbeitet dann als Neue*r Selbstständige*r. Ebenso muss man sich beim Gesundheitsamt
melden und sich folglich alle 6 Wochen
einer Untersuchung
unterziehen.
Die Regelungen der einzelnen Bundesländer
bezüglich der Ausübung der Sexarbeit sind nicht einheitlich. Es ist von großer Bedeutung, dass die Politik aktiv wird und österreichweit transparente und einheitliche Prostitutionsgesetze einführt.
Die Komplexität des Berufs Sexarbeiter*in wird in der Vielschichtigkeit der von Sexarbeitenden selbst verwendeten Berufsbezeichnungen deutlich: Callgirl/boy, Escort, Domina, Hure, Stricher, Bizarrlady, Erotikmasseur*in..
So vielseitig wie die Bezeichnungen sind auch die Arbeitsrealitäten und der individuelle Arbeitsalltag von in der Sexarbeit tätigen Menschen.
Sexarbeit lässt sich in verschiedene Arbeitssegmente
unterteilen, wie beispielsweise einer Kategorisierung nach Ort der Prostitutionsausübung (Straßenstrich vs. diverse Indoorarbeitsbereiche) oder nach dem Leistungsangebot (BDSM vs. Erotikmassage). Die Abgrenzungen dieser Arbeitsorte und Arbeitsfelder sind durchlässig und vielfältig variierbar. Beispielsweise kann ein BDSM-Angebot eines ausgewiesenen Dominastudios auch bei einer Erotikmassage vorhanden sein.
Jedes einzelne Sexarbeitssegment hat seine eigenen Charakteristika, die im Idealfall zur eigenen Persönlichkeit, den Erwartungen an die Arbeit und den eigenen, aktuellen und praktischen Kenntnissen passen sollten.
Viele Sexarbeiter*innen gehen ihrer Tätigkeit hauptberuflich nach, für manche dient es als abwechslungsreicher Nebenerwerb. Allen gemeinsam ist die bewusste Entscheidung für diese Tätigkeit, sei es aus persönlicher Neigung oder als Möglichkeit ausreichend Geld (beispielsweise für die Familie) zu verdienen.
Die Sexarbeit stellt eine sehr persönliche Dienstleistung dar, die mitunter sehr anspruchsvoll und anstrengend ist. Es ist eine Arbeit, die vor allem Empathie, Flexibilität und Konzentration voraussetzt.
Es geht unter anderem um emotionale, körperliche und soziale Bedürfnisse der Kund*innen wie Nähe und Zuwendung, Berührung, Anerkennung und Akzeptanz, Sex, Kommunikation, Erfüllung spezieller Phantasien, Entspannung oder Steigerung der Lebensfreude.
Die Anforderungen und nötigen Fähigkeiten von Sexarbeitern*innen sind vergleichbar
mit gesellschaftlich anerkannten Berufsfeldern des Pflegepersonals, Psycholog*innen oder Sozialarbeiter*innen, die ein hohes Maß an Einfühlungsvermögen und/oder Körpereinsatz erfordern.
Eine zentrale Rolle im Umgang mit den Kund*innen stellt der zwischenmenschliche Aspekt dar. Dabei entwickelt jede*r Sexarbeiter*in einen zielorientieren Kundenumgang, bei dem ein Arbeitsverhältnis zu den Kund*innen gewahrt bleibt.
Eine besonders wichtige Fähigkeit stellt die Kommunikation dar, weiters eine gewisse Verhandlungskompetenz sowie das Wahrnehmen der eigenen Grenzen.
Zusätzlich ist es sehr hilfreich, Freude an Sexualität, Berührung und Nähe mit verschieden Menschen zu haben.
Es wäre wünschenswert, wenn Sexarbeit als ein wertvoller und wichtiger Teil der Care-Arbeit gesellschaftlich anerkannt werden würde.
Es sollte im gesellschafltichen Kontext auch selbstverständlich und akzeptiert sein, als Beruf "Sexarbeiter*in" angeben zu können.